Der Tod einer Frau in einem dänischen Ferienhaus wurde zunächst als Unfall eingestuft. Neun Jahre später ist ein britischer Gerichtsmediziner zu dem Schluss gekommen, dass ihr Ehemann sie getötet hat.
Paula Leeson, eine 47-jährige Britin, die das erfolgreiche Familienunternehmen für Container- und Baumaschinenvermietung in Greater Manchester erben sollte, ertrank am 6. Juni 2017 im Swimmingpool eines Ferienhauses nahe Houstrup in Dänemark. Die dänischen Behörden untersuchten ihren Tod zunächst als verdächtig, kamen letztlich jedoch zu dem Schluss, dass es sich um einen Unfall gehandelt hatte.
Nach jahrelangen Gerichtsverfahren wurde nun eine völlig andere Feststellung getroffen. Ein britischer Gerichtsmediziner ist zu dem Schluss gekommen, dass Leesons Ehemann Donald McPherson, ein Brite, der später wegen ihres Mordes angeklagt wurde, ihren Hals so lange zusammendrückte, bis sie das Bewusstsein verlor, bevor sie in den Pool gelangte und ertrank, berichten BBC und TV 2.
McPherson hat bestritten, seine Ehefrau ermordet zu haben. Die Greater Manchester Police leitete 2018 neue Ermittlungen zu Leesons Tod ein.
Die Ermittler untersuchten auch Versicherungen, die vor ihrem Tod abgeschlossen worden waren. TV 2 berichtet, McPherson habe 14 Lebensversicherungen mit einer Gesamtversicherungssumme von 3,5 Millionen britischen Pfund sowie drei Reiseversicherungen abgeschlossen.
Der Gerichtsmediziner erfuhr zudem, dass McPherson hoch verschuldet war und finanziell vom Tod seiner Ehefrau profitiert hätte.
Gerichte kamen zu unterschiedlichen Ergebnissen
McPherson wurde 2020 wegen Mordes angeklagt, nachdem britische Ermittler den Fall wieder aufgenommen hatten. Das Strafverfahren endete jedoch im darauffolgenden Jahr. Während des Prozesses 2021 entschied der Richter, dass kein hinreichender Tatverdacht für eine Fortsetzung des Verfahrens vorliege, und wies die Geschworenen an, McPherson freizusprechen. Damit kam es nicht zu einer vollständigen Entscheidung der Jury über seine Schuld.
Leesons Familie ging später auf zivilrechtlichem Weg gegen McPherson vor, wobei ein anderer Beweismaßstab galt. Für eine strafrechtliche Verurteilung muss die Schuld ohne vernünftigen Zweifel nachgewiesen werden. Der High Court musste den Fall dagegen nach dem Grundsatz der überwiegenden Wahrscheinlichkeit beurteilen, also danach, ob es wahrscheinlicher war als nicht, dass McPherson Leeson unrechtmäßig getötet hatte.
Das Zivilverfahren der Familie führte zu einem anderen Ergebnis. Am 6. September 2024 stellte der High Court fest, dass McPherson Leeson unrechtmäßig getötet hatte, und entschied, dass er keinen Anspruch auf ihr Erbe habe.
Das Urteil kam außerdem zu dem Schluss, dass ein finanzieller Vorteil ein Motiv darstellte, und prüfte Beweise zu McPhersons Verhalten vor und nach Leesons Tod. Es befasste sich auch mit Material, das darauf hindeutete, dass er Informationen im Zusammenhang mit den Umständen des Falls verborgen oder gelöscht hatte.
Frühe Polizeiarbeit wird infrage gestellt
Die jüngste Feststellung hat erneut Aufmerksamkeit auf die Frage gelenkt, wie die ursprünglichen Ermittlungen in Dänemark geführt wurden. Leesons Angehörige haben kritisiert, wie das Ferienhaus nach ihrem Tod gesichert wurde und dass die Telefone und Computer des Paares nicht beschlagnahmt wurden, schreibt TV 2.
Die South and Southern Jutland Police erklärte, die Beamten hätten den Todesfall zunächst als verdächtig behandelt. Die Ermittlungen wurden später eingestellt, nachdem die medizinische Untersuchung und die Obduktion auf einen Unfall hingedeutet hatten. Die Polizei räumte inzwischen jedoch ein, dass damals vermutlich weitere Einzelheiten hätten überprüft werden können.
Die Kritik der Familie konzentriert sich darauf, ob in diesen frühen Phasen möglicherweise wichtiges Beweismaterial verloren ging. Die dänische Polizei erklärte außerdem, dass die landesweiten Verfahren zur Untersuchung möglicher Tötungsdelikte seitdem verschärft worden seien.
Der frühere Leiter der Mordkommission in Kopenhagen, Jens Møller, äußerte sich zurückhaltender zur ursprünglichen Reaktion der Polizei. Er sagte dem dänischen Fernsehsender, die Ermittler hätten nur begrenzte Anhaltspunkte für eine Mordermittlung gehabt, wenn weder der Tatort noch die ersten medizinischen Befunde darauf hingedeutet hätten, dass eine Straftat begangen worden war.
Quellen: TV 2, BBC