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EU verbietet Einweg-Verpackungen für Hotel-Toilettenartikel ab 2030

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Kleine Shampoo- und Duschgelflaschen gehören in vielen Hotels bislang zur Standardausstattung.

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Doch damit soll in einigen Jahren Schluss sein. Grundlage ist die neue EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Verordnung (EU) 2025/40), die seit Februar 2025 in Kraft ist.

Neue Vorgaben gegen Verpackungsmüll

Die Regelung wird ab August 2026 in allen Mitgliedstaaten verbindlich angewendet.

Ziel ist es, das Aufkommen an Verpackungsabfällen deutlich zu senken, Mehrweg-Lösungen zu fördern und Recycling europaweit zu stärken.

Zudem sollen einheitliche Standards im Binnenmarkt gelten.

Neben allgemeinen Reduktionszielen sieht das Gesetz auch konkrete Einschränkungen für Branchen vor, die besonders viele Einwegverpackungen einsetzen.

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Dazu zählen Gastronomie und Beherbergungsbetriebe.

Verbot bestimmter Verpackungen ab 2030

Laut Anhang V der Verordnung dürfen Unternehmen ab dem 1. Januar 2030 bestimmte Einwegverpackungen nicht mehr in Verkehr bringen.

Betroffen sind unter anderem kleine Verpackungen für Kosmetik-, Hygiene- und Pflegeprodukte, die speziell für Hotelzimmer vorgesehen sind.

Darunter fallen etwa Mini-Shampoos, Lotionen oder Einweg-Sets für Rasur und Zahnpflege.

Welche Produkte im Detail erfasst werden, ist noch nicht abschließend geklärt.

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Die EU-Kommission soll bis Februar 2027 Leitlinien vorlegen, um den Anwendungsbereich näher zu erläutern und mögliche Ausnahmen zu definieren.

So erhalten Hotels und Lieferanten Planungssicherheit vor Inkrafttreten des Verbots.

Umstellung auf nachfüllbare Systeme

Für Gäste bedeutet die Neuregelung jedoch keinen Verzicht auf Pflegeprodukte. Untersagt werden bestimmte Verpackungsarten – nicht die Inhalte selbst. Viele Hotels setzen bereits auf nachfüllbare Spendersysteme.

Im Gesetzestext ist von Verpackungen „für die Nutzung im Beherbergungssektor“ die Rede. Nach juristischer Auslegung zielt die Vorschrift vor allem auf Produkte ab, die eigens für die Bereitstellung im Hotelzimmer gedacht sind, nicht auf handelsübliche Reisegrößen aus dem Einzelhandel.

Quellen: Verordnung (EU) 2025/40, BILD

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