Joost Klein von Eurovision Finale ausgeschlossen nach Kontroverse

Rikki Jürgensen

10 Wochen vor

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11/05/2024
Welt
Foto: Shutterstock.com
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Der niederländische Teilnehmer wurde vom Finale disqualifiziert.

Joost Klein, der niederländische Sänger, wird nicht mehr am Finale des diesjährigen Eurovision Song Contests teilnehmen.

Die Europäische Rundfunkunion (EBU), die Organisatoren des berühmten Wettbewerbs, bestätigten diese Entwicklung in einer am Samstagnachmittag veröffentlichten Erklärung.

Plötzliche Abwesenheit und rechtliche Schwierigkeiten

Joost Klein, der auf mysteriöse Weise die Probe am Freitagnachmittag verpasste, steckt nach einem Vorfall, der nach seinem Auftritt im Halbfinale am Donnerstag stattfand, in einer Kontroverse.

„Der niederländische Künstler Joost Klein wird nicht am großen Finale des diesjährigen Eurovision Song Contests teilnehmen“, erklärte die EBU.

Der Grund für diese plötzliche Entscheidung geht auf eine Untersuchung zurück, die von der schwedischen Polizei nach einer Beschwerde eines weiblichen Mitglieds des Produktionsteams eingeleitet wurde.

„Während der rechtliche Prozess im Gange ist, wäre es unangemessen, ihn weiter im Wettbewerb teilnehmen zu lassen“, erläuterte die EBU.

Polizeiliche Ermittlungen im Gange

Die schwedische Polizei ist nun aktiv in den Fall involviert.

„Wir haben einen Fall, bei dem ein Mann verdächtigt wird, Drohungen ausgesprochen zu haben, die im Malmö Arena stattfanden. Die mutmaßliche Straftat ereignete sich am Donnerstagabend, wurde jedoch am Freitag gemeldet. Wir haben Zeugen befragt und weitere Ermittlungsmaßnahmen durchgeführt“, erklärte Evelina Olsson, eine Polizeisprecherin, gegenüber Aftonbladet.

Engagement der EBU für Sicherheit

Die EBU hat einige Gerüchte über die Gründe für Kleins Abwesenheit entschieden zurückgewiesen.

„Wir möchten klarstellen, dass entgegen einiger Medienberichte und Spekulationen in sozialen Medien dieser Vorfall keinen anderen Künstler oder Delegationsmitglied betraf“, sagten sie.

Die EBU betonte ihre Politik und betonte:

„Wir haben eine Nulltoleranzpolitik gegenüber unangemessenem Verhalten bei unserer Veranstaltung und sind verpflichtet, eine sichere und sichere Arbeitsumgebung für alle Mitarbeiter des Wettbewerbs zu schaffen. Vor diesem Hintergrund wird das Verhalten von Joost Klein gegenüber einem Teammitglied als Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln angesehen.“

Während das große Finale des 68. Eurovision Song Contests bevorsteht, wird es mit 25 statt der ursprünglich geplanten 26 Lieder fortgesetzt.