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Berichte: Immer mehr EU-Staaten – darunter auch Deutschland – bereit, im Handelsstreit mit Trump zur „nuklearen Option“ zu greifen

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Die wirtschaftliche Waffe ist bislang noch nie zum Einsatz gekommen.

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Die wirtschaftliche Waffe ist bislang noch nie zum Einsatz gekommen.

Was geschieht gerade?

Mehrere EU-Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, bereiten laut Reuters offenbar umfassende Maßnahmen im Rahmen der Anti-Coercion-Strategie vor, mit denen US-Unternehmen unter Druck gesetzt werden sollen.

Dieser Schritt würde eine deutliche Eskalation darstellen, sollte die EU keine neue Handelsvereinbarung mit US-Präsident Donald Trump erzielen, der mit Zöllen von bis zu 30 % auf EU-Waren droht.

Was ist das Anti-Coercion Instrument (ACI)?

Das Anti-Coercion Instrument (ACI) der EU ist Ende 2023 offiziell in Kraft getreten.

Es wurde entwickelt, um wirtschaftlicher Erpressung entgegenzuwirken – bislang galt es jedoch vor allem als „nukleare Option“ in Handelskonflikten und wurde noch nie angewandt.

Mehr als nur Zölle: Ein breites Waffenarsenal

Im Gegensatz zu herkömmlichen Vergeltungsmechanismen im Handel bietet das ACI deutlich weiterreichende Handlungsmöglichkeiten.

Es erlaubt der EU, auf wirtschaftliche Druckmittel von Drittstaaten zu reagieren – und geht dabei weit über reine Importzölle hinaus.

Der 10-Punkte-Werkzeugkasten

Als Antwort auf Trumps angedrohte Zölle skizziert das ACI zehn Kategorien möglicher Gegenmaßnahmen.

Dazu zählen etwa Handelshemmnisse, Zulassungsbeschränkungen, Investitionslimits und Sanktionen im Bereich digitaler Dienste.

Öffentliche Aufträge im Fokus

Ein zentrales Handlungsfeld sind öffentliche Ausschreibungen – mit einem Volumen von rund 2 Billionen Euro jährlich.

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Nach den Regeln des ACI könnten US-bezogene Angebote sanktioniert oder vollständig ausgeschlossen werden, sobald amerikanische Produkte oder Dienstleistungen mehr als 50 % eines Projekts ausmachen.

Technologiekonzerne im Visier

Auch Dienstleistungen, bei denen die USA gegenüber Europa einen Handelsüberschuss erzielen, stehen im Fokus.

Dazu zählen digitale Plattformen wie Amazon, Microsoft, Netflix und Uber, die künftig mit neuen Einschränkungen oder operativen Hürden in der EU rechnen müssen.

Begrenzung ausländischer Investitionen

Die USA sind der mit Abstand größte ausländische Investor in der EU.

Im Rahmen des ACI könnten neue Beschränkungen eingeführt werden, um künftige US-Investitionen in strategischen Sektoren Europas zu begrenzen oder gezielter zu regulieren.

Geistiges Eigentum, Finanzmärkte und Lebensmittel

Weitere mögliche Maßnahmen betreffen den Schutz geistiger Eigentumsrechte, den Zugang zu Finanzmärkten sowie neue Regulierungen für Chemikalien und Lebensmittelimporte aus den USA – alles mit dem Ziel, maximalen Druck aufzubauen.

Ein kontrollierter, aber entschlossener Prozess

Bevor Maßnahmen ergriffen werden, hat die Europäische Kommission bis zu vier Monate Zeit, um zu prüfen, ob das Verhalten eines Drittlandes als wirtschaftliche Nötigung („coercive“) einzustufen ist.

Ist dies der Fall, entscheidet eine qualifizierte Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten über das weitere Vorgehen.

Schnell, aber kalkuliert

Nach Feststellung der Nötigung nimmt die Kommission Gespräche mit dem betreffenden Drittland auf.

Scheitern diese Konsultationen, können innerhalb von sechs Monaten formelle Gegenmaßnahmen beschlossen werden, die spätestens drei Monate später in Kraft treten.

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In dringenden Fällen kann das Verfahren erheblich beschleunigt werden.

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