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Polnischer Abgeordneter nennt Gaskammern von Auschwitz „Fälschung“

Polnischer Abgeordneter nennt Gaskammern von Auschwitz „Fälschung“
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Grzegorz Braun droht ein Strafverfahren wegen Leugnung der Gaskammern in Auschwitz.

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Der polnische rechtsextreme Europaabgeordnete Grzegorz Braun sorgt erneut für Empörung, nachdem er öffentlich die Existenz von Gaskammern in Auschwitz geleugnet und das NS-Vernichtungslager als „Fälschung“ bezeichnet hat.

Seine Äußerungen haben heftige Reaktionen ausgelöst und rechtliche Schritte nach sich gezogen.

Anna Maria Żukowska, Vorsitzende der Parlamentsfraktion der Neuen Linken, kündigte an, bei der Staatsanwaltschaft Anzeige zu erstatten. Ihrer Ansicht nach stellen Brauns Aussagen eine Straftat dar – nämlich die öffentliche Leugnung von Kriegsverbrechen –, was nach polnischem Recht mit bis zu drei Jahren Haft geahndet werden kann.

„In Polen ist kein Platz für die Leugnung der Existenz des Vernichtungslagers Auschwitz und der dort von den deutschen Besatzern begangenen Verbrechen“, sagte Żukowska gegenüber dem Nachrichtenportal Interia, wie der Sender TVP berichtete.

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„Ritueller Mord ist eine Tatsache“

Die umstrittenen Aussagen fielen in einem Interview Brauns mit dem Sender Radio Wnet, in dem er erklärte: „Ritueller Mord ist eine Tatsache, und sagen wir: Auschwitz mit Gaskammern ist eine Fälschung.“ Der Moderator beendete das Gespräch abrupt mit den Worten: „Es gibt gewisse Grenzen.“

Braun behauptete zudem, das Narrativ des Staatlichen Museums Auschwitz-Birkenau entspreche nicht „historisch-wissenschaftlichen Standards“ und warf der Einrichtung vor, weitere Forschungen zu den Gaskammern zu blockieren. Als Quelle nannte er das umstrittene Buch Passovers of Blood des Historikers Ariel Toaff.

Wiederaufleben der Ritualmordlegende

Brauns Verweis auf „rituellen Mord“ bezieht sich auf das seit Langem widerlegte antisemitische Narrativ des Ritualmordes – die falsche Behauptung, Jüdinnen und Juden hätten das Blut christlicher Kinder für religiöse Rituale verwendet.

Diese Legende diente historisch oft als Vorwand für pogromartige Gewalt und wird von Fachleuten eindeutig zurückgewiesen.

Toaffs Buch aus dem Jahr 2007 analysierte historische Quellen zu dieser Legende. Der Autor stellte später jedoch klar, dass seine Forschungsergebnisse missinterpretiert wurden.

Aufhebung der Immunität und weitere Verfahren

Gegen Braun laufen derzeit mehrere Verfahren in Polen.

Erst vergangene Woche wurde er wegen sieben Straftaten offiziell angeklagt, darunter die Störung einer Chanukka-Feier im polnischen Parlament, bei der er einen Chanukka-Leuchter gewaltsam löschte – ein Vorfall, der breite Kritik hervorrief.

Obwohl Braun als EU-Abgeordneter zunächst Immunität genoss, beschloss das Europäische Parlament im Mai, ihm diese abzuerkennen. Damit kann die polnische Justiz gegen ihn vorgehen.

Braun, Vorsitzender der rechtsextremen Partei Konföderation der polnischen Krone, kandidierte Anfang des Jahres für das Präsidentenamt und erreichte mit 6 % der Stimmen den vierten Platz.

Er steht außerdem wegen Aussagen in einer Präsidentschaftsdebatte am 28. April unter Beobachtung. Dort hatte er gefragt, ob „die Juden nicht viel, viel zu viel Einfluss auf polnische Angelegenheiten“ hätten – eine weitere Aussage, die als antisemitisch und hetzerisch kritisiert wurde.

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