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Kälte als Kriegsinstrument: Warum Russlands Angriffe völkerrechtswidrig sind

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Völkerrecht warnt vor Russlands Winteroffensive.

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Mitten im Winter rückt eine juristische Kernfrage in den Fokus des Ukrainekriegs. Angriffe auf grundlegende Versorgungssysteme werfen neue Vorwürfe auf. Internationale Regeln bieten dafür einen klaren Rahmen.

Die Debatte reicht dabei über das Schlachtfeld hinaus und betrifft den Schutz der Zivilbevölkerung.

Recht im Zentrum

Wie die Tagesschau berichtet, bewertet die Bundesregierung die aktuellen russischen Angriffe auf die ukrainische Energieversorgung als Einsatz von Kälte gegen Zivilisten.

Völkerrechtlich ist entscheidend, ob zivile Objekte gezielt und unverhältnismäßig getroffen werden.

Pierre Thielbörger, Professor für Völkerrecht an der Universität Bochum, verweist darauf, dass Strom- und Heizungsanlagen grundsätzlich geschützt sind. „Ausnahmsweise könnten Energieversorgungsanlagen ein legitimes Ziel sein, wenn sie der Versorgung der gegnerischen Streitkräfte, also hier der ukrainischen Armee, dienen. Und wenn es dadurch einen konkreten militärischen Vorteil gibt.“

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Nach seiner Einschätzung endet diese Ausnahme dort, wo ziviles Leid überwiegt.

Überleben im Winter

Die rechtliche Bewertung gewinnt an Schärfe durch die aktuellen Bedingungen. Wie die Tagesschau berichtet, erleben viele Regionen der Ukraine zweistellige Minusgrade, während Teile der Energieinfrastruktur beschädigt sind.

Hilfsorganisationen berichten von Haushalten ohne Heizung, Strom oder warmes Wasser. Besonders gefährdet seien ältere Menschen und Kranke. Zugleich bleibe die Angst vor weiteren Angriffen auf zivile Ziele allgegenwärtig.

In dieser Lage zähle Energieversorgung zu den Objekten, die für das Überleben der Bevölkerung unerlässlich seien, so Thielbörger.

Schwere Tatbestände

Gezielte Angriffe auf zivile Infrastruktur erfüllten mehrere Straftatbestände des Völkerstrafrechts, erklärt der Bochumer Jurist. „Das gilt für Angriffe, bei denen von vorneherein klar ist, dass sie der Zivilbevölkerung oder zivilen Einrichtungen unverhältnismäßig schaden.“

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Solche Taten seien als Kriegsverbrechen einzuordnen und könnten auch den Tatbestand von Verbrechen gegen die Menschlichkeit erfüllen. Verantwortlich seien jene politischen und militärischen Entscheidungsträger, die solche Angriffe anordneten.

Ermittlungen dauern an

Einen eigenen Straftatbestand für den Einsatz von Kälte gebe es zwar nicht, sagt Thielbörger. „Aber das muss es auch nicht, denn die anderen völkerstrafrechtlichen Tatbestände sind ja erfüllt.“

Die Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofs umfassen bereits eine Vielzahl mutmaßlicher Verbrechen. Die Angriffe auf die Energieversorgung könnten darunter fallen.

Quelle: Tagesschau

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