Ein psychiatrischer Fall hat eine deutliche Rüge des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ausgelöst und lenkt die Aufmerksamkeit darauf, wie lange Zwangsmaßnahmen aufrechterhalten werden können, bevor sie grundlegende Rechte verletzen. Über den Einzelfall hinaus dürfte das Urteil eine intensivere Prüfung auslösen, wie Fixierungen in der Praxis überwacht und überprüft werden.
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte fest, dass Dänemark die Schwelle zu unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung nach Artikel 3 der Konvention überschritten hat.
Im Mittelpunkt des Urteils stand nicht die ursprüngliche Entscheidung, den Patienten zu fixieren, sondern die Dauer der Maßnahme ohne ausreichende Begründung. Dem Mann wurden 20.000 Euro Schadensersatz zugesprochen.
Nach Angaben des Dänischen Instituts für Menschenrechte, berichtet vom nationalen Sender DR, handelt es sich um den längsten Fixierungszeitraum, den das Gericht bislang geprüft hat.
Zeitlicher Ablauf infrage gestellt
Die Ereignisse begannen im Juni 2016, als ein Mann Anfang 20 mit Schizophrenie zwangsweise eingewiesen wurde. Kurz nach seiner Ankunft griff er eine Krankenschwester mit einer Gabel an.
Noch am selben Tag wurde er fixiert. Was folgte, wurde zum Kern des Rechtsstreits: mehr als 11 Tage an ein Bett gefesselt, unterbrochen lediglich durch 30-minütige überwachte Pausen.
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Ein dänisches psychiatrisches Beschwerdegremium kam später zu dem Schluss, dass die rechtliche Grundlage für die Fixierung am 5. Juni entfiel. Der verbleibende Zeitraum ließ sich nicht rechtfertigen.
Vor dem Gericht in Straßburg machte der Mann geltend, dass die Behörden es versäumt hätten, die Notwendigkeit der Maßnahme erneut zu prüfen, und sie eher automatisch als auf Grundlage fortlaufender Bewertungen fortgeführt hätten.
Weiterreichende Auswirkungen
DR berichtete, dass es in Dänemark weiterhin jährlich Tausende von Fixierungsfällen gibt, auch wenn die meisten deutlich kürzer sind.
Das Urteil reiht sich in ein Muster ein, das in früheren Fällen festgestellt wurde, in denen verzögerte Neubewertungen ein wiederkehrendes Problem darstellten, darunter eine 23-stündige Fixierung, die von demselben Gericht kritisiert wurde, sowie ein neunmonatiger Fall, der vom Obersten Gericht Dänemarks aufgehoben wurde.
Die betroffene Person wartet zudem auf eine separate Entscheidung über ihre langfristige Isolation in einer psychiatrischen Hochsicherheitseinrichtung.
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Insgesamt verschärft das Urteil die Anforderungen: Behörden müssen Fixierungen aktiv und wiederholt begründen, anstatt sie lediglich zu verlängern. Diese Unterscheidung könnte künftig prägen, wie die psychiatrische Aufsicht umgesetzt wird.
Quelle: DR