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Eisglätte, Umwelt, Recht: Das Dilemma um Streusalz

Winter, ice, slippery
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Glatteis sorgt derzeit nicht nur für Unfälle, sondern bringt auch rechtliche Risiken für Anwohner mit sich.

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Eisige Temperaturen sorgen für gefährliche Wege. Viele greifen aus Gewohnheit zu Streusalz. Doch genau das kann rechtlich und ökologisch gravierende Folgen haben.

Volle Notaufnahmen

Wie ntv.de berichtet, haben Glätte und Frost in mehreren Regionen zu einer ungewöhnlich hohen Zahl von Verletzten geführt. Unter Berufung auf Gerald Gaß, den Vorsitzenden der Deutschen Krankenhausgesellschaft, berichtete das Portal, dass Notaufnahmen wegen Stürzen, Knochenbrüchen und Verkehrsunfällen stark ausgelastet seien.

Die Wetterlage habe sich vielerorts kaum entspannt. Damit bleibe auch die Pflicht für Eigentümer und Mieter bestehen, Gehwege so zu sichern, dass keine Rutschgefahr entsteht.

Recht statt Reflex

Ntv.de weist darauf hin, dass diese Pflicht nicht bedeutet, jedes Mittel einsetzen zu dürfen. In vielen Städten und Gemeinden ist der private Einsatz von Streusalz verboten. Wer dennoch Salz streut, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Je nach Kommune drohen empfindliche Bußgelder. Diese können bis zu 10.000 Euro betragen. Welche Regeln gelten, ist nicht einheitlich geregelt, sondern in kommunalen Satzungen festgelegt. Deshalb wird empfohlen, sich bei der jeweiligen Gemeinde zu informieren.

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Schäden im Boden

Warum die Verbote existieren, erklärt ntv.de in einem weiteren Beitrag. Streusalz greift Böden und Pflanzen an, verändert den pH-Wert des Erdreichs und schädigt Mikroorganismen. Pflanzen nehmen das Salz über das Wasser auf, was Wurzeln austrocknen und absterben lassen kann.

Auch Tiere leiden unter dem Salz, etwa durch Verletzungen an den Pfoten. Zudem belastet es das Grundwasser. Selbst der Einsatz im Garten kann langfristige Schäden verursachen.

Alternativen ohne Strafe

Wie ntv.de berichtet, empfiehlt das Umweltbundesamt salzfreie Streumittel. Dazu zählen Sand, Splitt, Kies, Sägespäne, Lava- oder Tongranulat sowie Asche. Diese Stoffe schmelzen Eis nicht, sorgen aber für bessere Haftung.

Ausnahmen vom Salzverbot sind möglich, etwa bei Eisregen oder an besonders gefährlichen Stellen wie Treppen oder Tiefgarageneinfahrten. Auch diese Ausnahmen sind kommunal geregelt.

Wer unsicher ist, welches Streumittel erlaubt ist, sollte vor dem Streuen die lokale Satzung prüfen. Das schützt Umwelt, Geldbeutel und im Zweifel auch vor rechtlichen Konsequenzen.

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Quelle: ntv.de