Eine Parkforderung aus Kroatien erreichte einen Wiener erst fast zwei Jahre nach seiner Reise.
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Zahlungsaufforderungen wegen Verkehrs- oder Parkverstößen im Ausland sorgen immer wieder für Unsicherheit. Besonders dann, wenn sie lange nach der Reise per Anwaltsschreiben zugestellt werden.
Ein aktueller Fall aus Wien zeigt, wie solche Forderungen rechtlich einzuordnen sind – und welche Optionen Betroffene haben.
Rechtliche Grundlage
Wie Heute berichtet, werden Parkforderungen aus Kroatien unter anderem über eine slowenische Kanzlei geltend gemacht. Laut ÖAMTC handelt es sich dabei um zivilrechtliche Forderungen.
„Es gibt zu den Parkforderungen aus Kroatien mittlerweile sogar Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs, dass es sich um zivilrechtliche Forderungen handelt, weswegen ‚Eintreibungsversuche‘ grundsätzlich zulässig scheinen“, erklärte ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried gegenüber Heute.
Daraus ergibt sich, dass entsprechende Eintreibungsversuche grundsätzlich zulässig sein können, sofern die Forderung rechtlich begründet ist.
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Hohe Kosten
Laut Heute wird die Höhe der geforderten Summe von Betroffenen häufig als schwer nachvollziehbar empfunden.
„Wenn der Verstoß evident ist und der Betroffene die Angelegenheit rasch aus der Welt schaffen möchte, ist es am besten, ein Gegenangebot zu machen“, sagte Authried. Als Orientierung nannte er rund 80 Euro.
Konkreter Einzelfall
Wie Heute berichtet, erhielt Andrej aus Wien Anfang 2026 ein Schreiben der slowenischen Kanzlei von Mag. Dr. Mirko Silvo Tischler. Darin wird ihm vorgeworfen, am 9. Juli 2024 um 12.45 Uhr in Umag in Kroatien ohne gültigen Parkschein auf einem öffentlichen Parkplatz gestanden zu sein.
Gefordert wurden insgesamt 244,15 Euro. Die Kanzlei gibt an, den Parkraumbewirtschafter der Stadt Umag zu vertreten.
Der Wiener schilderte die Situation so: „Man konnte vor Ort nur mit Karte zahlen und ich hatte lediglich Bargeld dabei.“ Um weitere Probleme zu vermeiden, überwies er schließlich den Betrag.
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„Freilich ist hier das Risiko, dass geklagt wird, deutlich höher“, warnte Authried mit Blick auf Betroffene, die solche Schreiben unbeachtet lassen.
Der Fall verdeutlicht, dass vermeintlich geringe Parkverstöße im Ausland finanzielle Folgen nach sich ziehen können – selbst mit zeitlichem Abstand.
Quelle: Heute