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Norwegisches Gericht will Breiviks Bewährungsantrag prüfen

Norway supreme court Oslo Anders Breivik
Sergio Delle Vedove + Brendan Howard / Shutterstock.com

Mehr als ein Jahrzehnt nach dem tödlichsten modernen Angriff Norwegens wird der rechtliche Rahmen, der zur Handhabung gefährlicher Straftäter geschaffen wurde, erneut auf die Probe gestellt. Eine neue gerichtliche Überprüfung wird erneut bewerten, ob der Mann hinter den Anschlägen von 2011 jemals als sicher für eine Freilassung gelten kann. Das Ergebnis könnte beeinflussen, wie lange solche Strafen in der Praxis fortgeführt werden können.

Anders Behring Breivik hat erneut formell Bewährung beantragt und damit eine neue gerichtliche Prüfung im Rahmen des norwegischen Systems der Sicherungsverwahrung ausgelöst, das es erlaubt, Strafen zu verlängern, wenn ein Täter weiterhin als gefährlich gilt, berichtet Aftenposten.

Diese Form der Sicherungsverwahrung ermöglicht es Gerichten, Haftstrafen in verlängerbaren Zeiträumen fortzusetzen, wenn ein Insasse weiterhin als gefährlich eingestuft wird.

Obwohl Breivik 2012 zu 21 Jahren Haft verurteilt wurde, stellt diese Dauer kein festes Enddatum dar.

Sein Anwalt, Øystein Storrvik, sagte: „Wir haben in seinem Namen einen Antrag auf Bewährung eingereicht. Er hat ein gesetzliches Recht darauf, dass das Gericht das Risiko einer erneuten Straffälligkeit prüft.“

Frühere Feststellungen zusammengeführt

Als der Fall zuletzt 2024 geprüft wurde, kamen die Richter zu dem Schluss, dass Breivik weiterhin in Haft bleiben sollte. Gerichtsunterlagen, auf die sich die norwegische Zeitung beruft, zeigen, dass sie die von ihm ausgehende Gefahr weiterhin als erheblich einschätzten.

Rehabilitationsbemühungen wurden zur Kenntnis genommen, doch das Gericht befand, dass sie nicht weit genug fortgeschritten seien, um seine Bewertung zu beeinflussen. Sachverständigengutachten waren für diese Schlussfolgerung entscheidend.

Fachleute erklärten vor Gericht, dass die Wahrscheinlichkeit künftiger Gewalt weiterhin real sei. Gleichzeitig stellte ein psychiatrisches Gutachten keine Anzeichen für eine Psychose fest, sondern verwies stattdessen auf schwerwiegende Persönlichkeitsstörungen.

Der Psychologe Kåre Nonstad sagte: „Er erscheint als ein Sonderfall, der sich von allem bislang in der Praxis Beobachteten unterscheidet.“

Die Richter betonten zudem, dass Breivik „niemals vollständig vertrauenswürdig“ sei, was die Besorgnis darüber widerspiegelt, wie seine Aussagen mit fachlichen Einschätzungen übereinstimmen.

Verhalten und Auswirkungen

Sein Verhalten während der Anhörungen hat diese Bedenken verstärkt.

Vor Gericht bezeichnete er sich selbst als „politischen Soldaten“ und trug vorbereitete Erklärungen vor, die mit seiner extremistischen Ideologie verknüpft waren, einschließlich Verweisen auf globale Konflikte und Aufrufen im Einklang mit seinen Ansichten.

Solche Handlungen wurden zusammen mit fachlichen Analysen berücksichtigt, wenn Gerichte das Risiko bewerten, das er weiterhin darstellen könnte.

Dieser jüngste Antrag dürfte zu den letzten Möglichkeiten auf Bewährung gehören, bevor die Behörden Anfang der 2030er-Jahre darüber entscheiden, ob seine Sicherungsverwahrung erneut verlängert wird.

Sollte das Gericht seinen Antrag erneut ablehnen, rückt der Fall näher an eine grundsätzliche rechtliche Frage heran: ob eine fortgesetzte Inhaftierung im Rahmen des norwegischen Systems zur Bewältigung langfristiger Risiken weiterhin gerechtfertigt ist.

Quelle: Aftenposten