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Brüssel will 3D-gedruckte Waffen in der gesamten EU unter Strafe stellen

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Die Europäische Kommission hat neue EU-weite Vorschriften zur Bekämpfung illegaler Schusswaffen vorgeschlagen, mit einem starken Fokus auf 3D-gedruckte Waffen und digitale Baupläne. Der Plan würde strengere Strafen, gemeinsame Definitionen von Waffendelikten und eine stärkere grenzüberschreitende Zusammenarbeit einführen.

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Die Europäische Kommission hat neue Pläne vorgestellt, um gegen illegale Schusswaffen vorzugehen — mit einem starken Fokus auf selbst hergestellte Waffen aus 3D-Druckern.

Der in dieser Woche in Brüssel vorgestellte Vorschlag würde gemeinsame Regeln in allen EU-Staaten einführen, um den Waffenhandel und damit verbundene Straftaten zu bekämpfen. Es handelt sich um den ersten Gesetzgebungsschritt im Rahmen der neuen EU-Strategie für die innere Sicherheit mit dem Namen ProtectEU.

Nach Angaben von Vertretern treiben illegale Waffen weiterhin Terrorismus, Bandenkriminalität und organisierte Kriminalität an. Eine neuere Entwicklung erhöht jedoch den Handlungsdruck: die wachsende Möglichkeit, mithilfe von 3D-Drucktechnologie nicht nachverfolgbare Schusswaffen herzustellen.

Warum 3D-gedruckte Waffen die Behörden beunruhigen

In den vergangenen Jahren sind 3D-Drucker erschwinglicher und leichter zugänglich geworden. Obwohl sie vielfach für legitime Zwecke genutzt werden — von der Herstellung von Prototypen bis hin zu Hobbyprojekten — können sie auch zur Fertigung von Teilen funktionsfähiger Schusswaffen eingesetzt werden.

Da diese Waffen privat zusammengebaut werden können und unter Umständen keine ordnungsgemäßen Seriennummern tragen, sind sie für die Strafverfolgungsbehörden schwerer nachzuverfolgen.

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Nach dem Vorschlag der Kommission müssten die EU-Staaten nicht nur die Herstellung illegaler 3D-gedruckter Schusswaffen unter Strafe stellen, sondern auch die Erstellung und Weitergabe der digitalen Baupläne, die zu ihrer Produktion verwendet werden.

Die Mitgliedstaaten müssten Höchststrafen von mindestens zwei Jahren Freiheitsstrafe für das illegale Erstellen, Beschaffen oder Verbreiten solcher Baupläne vorsehen.

Ziel ist es, das Problem einzudämmen, bevor es sich weiter ausbreitet.

Gemeinsame Definitionen und strengere Strafen

Derzeit werden Waffendelikte von einem EU-Staat zum anderen unterschiedlich definiert und geahndet. Diese Uneinheitlichkeit kann Schlupflöcher für grenzüberschreitend agierende kriminelle Netzwerke schaffen.

Die neue Richtlinie würde gemeinsame Definitionen für Straftaten wie Waffenhandel, illegale Herstellung und Besitz illegaler Schusswaffen, wesentlicher Komponenten und Munition festlegen.

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Zudem würde es strafbar, die vorgeschriebenen Kennzeichnungen zu fälschen oder zu entfernen, die es den Behörden ermöglichen, eine Schusswaffe über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg zu verfolgen.

Die Kommission schlägt vor, dass die EU-Staaten Höchststrafen von mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe für den Besitz illegaler Schusswaffen und mindestens acht Jahren für deren Handel oder Herstellung festlegen.

Die Vorschriften würden nur für vorsätzliche Straftaten im Zusammenhang mit illegalen Schusswaffen gelten. Bestehende EU-Vorschriften zum legalen Erwerb, Besitz oder zur Übertragung von Schusswaffen durch zugelassene Händler oder rechtmäßige Eigentümer blieben unverändert.

Bessere grenzüberschreitende Koordinierung

Der Vorschlag sieht zudem vor, dass jeder EU-Staat eine nationale Kontaktstelle für Schusswaffen einrichtet — im Wesentlichen eine spezielle Stelle zur Koordinierung waffenbezogener Informationen.

Diese Stellen sollen dabei helfen, Waffen nachzuverfolgen, die über Grenzen hinweg bewegt werden, gemeinsame Ermittlungen zu unterstützen und ein klareres Bild davon zu vermitteln, wie illegale Schusswaffen innerhalb der EU zirkulieren.

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Eine verbesserte Datenerhebung ist ein weiterer zentraler Bestandteil. Die Länder müssten grundlegende Informationen über beschlagnahmte Schusswaffen — etwa Modell und Typ — erfassen und alle fünf Jahre umfassendere Statistiken übermitteln. Dadurch könnte die EU Trends besser erkennen, einschließlich der Frage, ob Waffen aus Konfliktgebieten illegal in die Union gelangen.

Wie es weitergeht

Der Vorschlag geht nun an das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union zur Verhandlung und Billigung. Wird er angenommen, müssen die Mitgliedstaaten die neuen Vorschriften in nationales Recht umsetzen.

Die EU regelt bereits den legalen Verkauf und die Verbringung von Schusswaffen innerhalb der Union und überwacht Ein- und Ausfuhrbestimmungen. Bislang gab es jedoch keinen einheitlichen EU-Rahmen, der waffenbezogene Straftaten ausdrücklich definiert und sanktioniert.

Da der 3D-Druck die Herstellung von Waffen verändert, signalisiert Brüssel, dass sich auch der rechtliche Rahmen weiterentwickeln muss.

Quellen: Vorschlag der Europäischen Kommission zur Bekämpfung des Waffenhandels; Dokumentation zur Europäischen Strategie für die innere Sicherheit (ProtectEU)

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