Israel wurde durch ein Mandat der VN gegründet, kritisiert aber heute dieselbe Institution wegen ihrer Haltung zu den Siedlungen. Während die Expansion weitergeht, sagen Kritiker, Israel verstoße gegen genau jene Gesetze, die einst seine Entstehung ermöglichten.
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Israel wurde durch ein Mandat der VN gegründet, kritisiert aber heute dieselbe Institution wegen ihrer Haltung zu den Siedlungen. Während die Expansion weitergeht, sagen Kritiker, Israel verstoße gegen genau jene Gesetze, die einst seine Entstehung ermöglichten.
Von der UN-Gründung zu Vorwürfen der Voreingenommenheit

Israel wurde 1948 durch einen UN-Teilungsplan des britischen Mandatsgebiets Palästina gegründet.
Obwohl die Vereinten Nationen eine zentrale Rolle bei der Gründung spielten, richtet Israel heute seine Kritik gegen dieselbe Institution und wirft ihr wegen fortwährender Kritik an israelischer Politik Antisemitismus vor.
Siedlungen als Kern internationaler Kritik

Ein Großteil dieser Kritik konzentriert sich auf Israels expandierende Siedlungspolitik in den besetzten palästinensischen Gebieten (OPT), die zentrale Grundsätze des Völkerrechts verletzt und weltweit verurteilt wird.
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Rechtliche Grundlagen der Besatzung

Zwei große Rechtsregime gelten für die OPT: das humanitäre Völkerrecht – einschließlich des Besatzungsrechts – und das internationale Menschenrecht.
Verstöße gegen diese Gesetze können auch Straftaten nach dem Völkerstrafrecht darstellen.
Verstöße gegen Genfer Konvention und Haager Regeln

Israels Siedlungspolitik verstößt direkt gegen Artikel 49 der Vierten Genfer Konvention, der die Verlegung von Bevölkerung in besetzte Gebiete verbietet.
Auch die Haager Landkriegsordnung von 1907 schränkt die Nutzung und Zerstörung von besetztem Land und Eigentum ein.
Missbrauch von Ressourcen und das Usufruktgesetz

Das Usufruktprinzip, Teil der Haager Landkriegsordnung, erlaubt einer Besatzungsmacht lediglich die Verwaltung öffentlicher Ressourcen, nicht aber deren Ausbeutung zu eigenen Zwecken.
Israel hingegen eignet sich dauerhaft Land, Wasser und Infrastruktur in den OPT an, um israelischen Siedlern zu nutzen – was der Grundidee widerspricht, dass Besatzung nur vorübergehend ist und die Rechte und das Wohlergehen der besetzten Bevölkerung achten muss.
Kriegsverbrechen und Plünderung

Das Römische Statut definiert die Verlegung von Bevölkerung, die Zerstörung von Eigentum ohne militärische Notwendigkeit und Plünderung als Kriegsverbrechen. Israels Siedlungsausbau und Landenteignung erfüllen diese Kriterien.
Systematische Menschenrechtsverletzungen

Siedlungen ermöglichen weitreichenden Missbrauch: willkürliche Inhaftierungen, Zwangsräumungen und die Verweigerung bürgerlicher Rechte. Siedler unterliegen israelischem Zivilrecht, während Palästinenser vor Militärgerichten stehen.
Auswirkungen auf den Alltag und Familien

Palästinenser sehen sich Einschränkungen bei Wohnen, Bildung, Arbeit und Bewegungsfreiheit gegenüber. Hausabrisse und Wasserknappheit sind weit verbreitet. Kinder werden bei nächtlichen Razzien festgenommen und vor Militärgerichte gestellt.
Globale Verurteilung versus israelische Darstellung

Internationale Gremien – von der UN bis zur EU – verurteilen die Siedlungen regelmäßig. UN-Resolutionen, darunter 2334, fordern einen Stopp der Expansion. Israel hingegen stellt diese rechtlichen Einwände als politische oder antisemitische Angriffe dar.
Ein Gründungsverbündeter wird zum Ziel

Der Widerspruch ist eklatant: Israel wurde durch eine UN-Resolution gegründet, beschuldigt diese Institution heute jedoch der Voreingenommenheit. Die Siedlungen sind nicht nur illegal – sie untergraben Frieden und die Möglichkeit einer Zwei-Staaten-Lösung.