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Wiener Friedhof: 14-Jährige soll nach tödlicher Attacke Video verschickt haben

Wiener Friedhof: 14-Jährige soll nach tödlicher Attacke Video verschickt haben
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Eine Gewalttat auf einem Wiener Friedhof sorgt für Bestürzung über die Stadtgrenzen hinaus.

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Wie die Kronen Zeitung berichtet, steht eine 14-Jährige im Verdacht, eine 64-jährige Pensionistin getötet zu haben.

Bestürzung im Stadtteil

Noch einen Tag nach der Tat herrschte am Baumgartner Friedhof in Wien-Penzing Fassungslosigkeit. Anrainer und Beschäftigte sprechen von einem Ort, der bisher als ruhig und sicher galt.

Ein Nachbar erinnerte sich an das Opfer mit den Worten: „Ich bin mit Andrea aufgewachsen. Nach dem Tod ihrer Eltern lebte sie sehr zurückgezogen – aber sie war immer höflich.“

Arthur Altbart, ein Bestattungsunternehmer, der als Ersthelfer am Tatort war, schilderte seine Eindrücke: „Ich rannte zum Tatort, sah die Leiche und dann die festgenommene Mörderin. An ihren Händen klebte Blut, ihr Anblick ließ mir das Blut in den Adern gefrieren.“

Zudem schilderte Altbart das Verhalten der festgenommenen 14-Jährigen mit den Worten: „Sie hat seelenruhig nach einer Zigarette gefragt, da gefror selbst mir das Blut in den Adern.“

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Die Tat

Die 64-jährige Frau wurde am Montag nahe dem Grab ihrer Eltern tot aufgefunden. Ermittler gehen davon aus, dass sie mit einem Taschenmesser mehrfach im Kopf- und Halsbereich attackiert wurde.

Bei der Verdächtigen handelt es sich um eine 14-Jährige aus einer betreuten Wohngemeinschaft in der Nähe des Friedhofs. Sie wurde im Nahbereich des Tatorts festgenommen.

Bei ihrer Einvernahme soll sie die Tat grundsätzlich eingeräumt haben, ohne ein Motiv nennen zu können.

Die 14-Jährige soll nach der Attacke ein kurzes Video oder Foto der Leiche aufgenommen und über eine bei Jugendlichen verbreitete App verschickt haben.

Betreuung und Vorgeschichte

Die Jugendliche lebte seit November in einer sozialpsychiatrischen Wohngemeinschaft mit drei weiteren Minderjährigen. Zuvor hatte ihre Mutter die Obsorge an die Kinder- und Jugendhilfe übergeben.

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Sprecherin Ingrid Pöschmann wird von der Kronen Zeitung mit den Worten zitiert: „Die Mutter sagte, sie schaffe es zu Hause mit ihr nicht mehr.“

Das Mädchen galt als Ausreißerin und befand sich dem Bericht zufolge in psychiatrischer Behandlung. Sie sei bislang vor allem als Gefahr für sich selbst eingeschätzt worden.

Das Heimaufenthaltsgesetz erlaubt keine automatische Anhaltung von Minderjährigen ohne spezifische rechtliche Voraussetzungen.

Rechtliche Perspektive

Im Fall einer Verurteilung wegen Mordes drohen nach österreichischem Jugendstrafrecht maximal zehn Jahre Haft.

Entscheidend dürfte jedoch ein psychiatrisches Gutachten sein. Kommt ein Sachverständiger zu dem Schluss, dass eine schwere psychische Störung vorliegt, kann das Gericht eine Unterbringung in einer forensisch-therapeutischen Einrichtung anordnen.

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Eine solche Maßnahme ist zeitlich nicht festgelegt. Über eine Entlassung wird auf Grundlage medizinischer Expertisen entschieden.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dauern an.

Quelle: Kronen Zeitung